Ab 01.01.2024 kommt das E-Rezept. Ab diesem Zeitpunkt müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten das elektronische Rezept bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie hier und bei Ihrer Krankenkasse. Auf den Seiten der gematik wird das Prinzip des e-Rezepts verdeutlicht.
Ab 01.10.2021 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem ersten Schritt digitalisiert. Die vollständige Digitalisierung an alle Empfänger (Patient, Krankenkasse, Arbeitgeber) ist in mehreren Schritten geplant. Zunächst erfolgt die digitale Übermittlung der AU an die Krankenkasse. Ab 01.01.2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die eAU bei den Krankenkassen abzurufen, denn es gibt keine gesetzliche Pflicht seitens Arbeitnehmer den Krankenschein in Papierform vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Sie soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier und auf den Seiten der gematik.
Weitere Infos folgen