Themen rund um die Telematikinfrastruktur


Das E-Rezept


Ab 01.01.2024 kommt das E-Rezept. Ab diesem Zeitpunkt müssen Ärztinnen und Ärzte sowie  Patientinnen und Patienten das elektronische Rezept bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie hier und bei Ihrer Krankenkasse. Auf den Seiten der gematik wird das Prinzip des e-Rezepts verdeutlicht.

eAU - Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


Ab 01.10.2021 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem ersten Schritt digitalisiert. Die vollständige Digitalisierung an alle Empfänger (Patient, Krankenkasse, Arbeitgeber) ist in mehreren Schritten geplant. Zunächst erfolgt die digitale Übermittlung der AU an die Krankenkasse. Ab 01.01.2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die eAU bei den Krankenkassen abzurufen, denn es gibt keine gesetzliche Pflicht seitens Arbeitnehmer den Krankenschein in Papierform vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie hier.



ePA - Die elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine (versichertengeführte) elektronische Patientenakte (ePA), die Ihnen Ihre Krankenkasse zur Verfügung stellt. Diese informiert Sie u. a. zu den Vorteilen der ePA, wie Sie Zugriff auf Ihre ePA be-
kommen und wie Sie diese nutzen bzw. wie diese funktioniert. Als behandelnde Hausarztpraxis speichern wir Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre ePA, wenn sie uns elektronisch vorliegen und von uns erhoben wurden. Die ePA soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier und auf den Seiten der gematik.